Kompensationsmaßnahmen


Ausgleichs-, Ersatz- und Ökokontomaßnahmen

Nach §15 des Bundesnaturschutzgesetzes müssen unvermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch den Eingriffsverursacher kompensiert werden.

Dies kann einerseits durch Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen stattfinden,

als andererseits auch durch Ökokontomaßnahmen.

 

Der Unterschied besteht darin, dass Ökokontomaßnahmen vorgezogene Kompensationen durch den Flächeneigentümer sind.

Nach einem Bewertungsmodel für das Land Sachsen-Anhalt werden die Flächen vor und nach der Maßnahme in Punkten bewertet und die aufgewertete Differenz auf dem Ökokonto gutgeschrieben. Diese Punkte kann der Flächenbesitzer nun einem Eingriffsverursacher zur Verfügung stellen, damit dieser seinen Kompensationspflichten nachkommen kann.

 

Als anerkannter Flächenmanager (nach § 7 Abs. 3 Naturschutzgesetz LSA) des Landes Sachsen-Anhalt, ist der Landesforstbetrieb in der Lage Kompensationsverpflichtungen mit befreiender Wirkung für einen Eingriffsverursacher zu übernehmen.

 

Wenn Sie Interesse an Ökopunkten besitzen oder eine potentielle Fläche für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen suchen, können Sie sich gerne an den zuständigen Sachbearbeiter wenden:

 

Herrn Thomas Doering 

Tel:   03941 56399 205

Mail:   t.doering@lfb.mlu.sachsen-anhalt.de


Hier können Sie die Karte zu den Naturräumen Sachsen-Anhalts herunterladen Erlass zur Anerkennung von Ökokontomaßnahmen 2016
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