Dem Landesforstbetrieb obliegt die Bewirtschaftung von ca.17.000 ha Wald in Naturschutzgebieten, 36.000 ha in Flora-Fauna-Habitat Schutzgebieten und ca. 23.500 ha Wald in Vogelschutzgebieten.
Die Bewirtschaftung unter Berücksichtigung der jeweiligen Schutzziele findet in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Naturschutzbehörden, ehrenamtlichen Naturschützern und Verbänden statt.
Aus dem Vorgehen des Landesforstbetriebes wird klar, dass die Bewirtschaftung von Naturschutzgebieten nicht im Widerspruch zu deren Schutz und Erhalt steht. Das garantiert der Landesforstbetrieb mit allerlei selbst auferlegten Maßnahmen, die unten stehend aufgeführt sind.
Der Naturschutz ist fest im Gesamtkonzept der ökogerechten und somit naturnahen Waldbewirtschaftung integriert.
Anerkennung des Landesforstbetriebes Sachsen-Anhalt gemäß § 7 Abs. 2 des Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA), vom 10. Dezember 2010 und der Verordnung zur Übertragung von Kompensationspflichten vom 23. August 2011 (GVBl. LSA S. 642):
Als natürlicher Bestandteil des Stoff- und Energiekreislaufes weist Totholz einen bemerkenswerten Artenreichtum bei Insekten, Pilzen, Moosen und Flechten auf.
Zudem trägt das Totholz zur Aufrechterhaltung des Stoffkreislaufes in unseren Wäldern bei und sorgt bei dessen langsamer Zersetzung zusätzlich für eine Anreicherung von Nährstoffen, die den lebenden Bäumen zu Gute kommt.
Mehr dazu erfahren Sie in unserem Flyer, den Sie nachstehend gerne herunterladen können.
Mit dem Leitfaden zur Bewirtschaftung des Landeswaldes unter naturschutzfachlichen Aspekten hat der Landesforstbetrieb Sachsen-Anhalt eine Zusammenstellung verschiedner forstlicher Maßnahmen aufgelistet und deren mögliche Auswirkungen auf Schutzgebiete und Schutzgüter näher charakterisiert. Über ein Bewertungsschema kann der Bewirtschafter vor Ort nachvollziehen unter welchen Bedingungen seine geplanten Maßnahmen naturschutzfachlich unbedenklich sind oder eine erhebliche Beeinträchtigung zur Folge haben.
Hier finden Sie den Leitfaden als .pdf-Datei zum Download:
Im Rahmen des Projektes sollen in 49 Einzelprojekten spezielle Arten- und Biotopschutzmaßnahmen durchgeführt und in die Waldbewirtschaftung integriert werden und den ausgewählten – besonders gefährdeten Arten – ihren wichtigen und unersetzbaren Lebensraum erhalten bzw. wiedergeben.
Spezifische Waldökosysteme oder Sonderbiotope als Lebensraum sollen so langfristig gesichert werden.
Der LFB kooperiert in diesen Projekten mit den Naturschutzbehörden, Verbänden und den ehrenamtlichen Partnern vor Ort, um die Fachkompetenzen zu stärken und zugleich vorhandene Projekte im behördlichen und ehrenamtlichen Naturschutz zu stärken bzw. auch neu aufzulegen. Ziel ist eine Multiplikatorenfunktion, die sowohl ausgewiesenen Schutzgebieten und -objekten als auch einer Vielzahl von Biotopen und damit vielen bedrohten Tier- und Pflanzenarten zugute kommt.
Der Landesforstbetrieb bewirtschaftet ca. 137.000 Hektar Wald und ist „Naturschutz-Dienstleister“ in Sachsen-Anhalt!
Um die Integration von Arten- und Biotopschutzmaßnahmen in die Waldbewirtschaftung noch weitreichender zu gestalten, wurde das Projekt "LFB = 49 Förster = 49 Patenschaften für besonders geschützte Arten" entwickelt. Damit soll ausgewählten sensiblen und seltenen Arten wie z.B. Fledermäusen, Schwarzstorch, Wildkatze und Kranich im Rahmen von besonderen Programmen gezielter geholfen werden.
Matthias Formella
Große Ringstraße 52
38820 Halberstadt
Telefon: 03941/ 56399 470
Fax: -
E-Mail-Adresse: m.formella@lfb.mlu.sachsen-anhalt.de